Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten Personalberatungen zu umfangreichen Vorsorge- und Prozessmaßnahmen mit dem Ziel, die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Auch der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V. und seine Mitgliedsunternehmen halten den Schutz insbesondere von Bewerberdaten für eine besonders bedeutsame Pflicht seriöser Beratungsunternehmen. Der BDU bietet seinen Mitgliedsunternehmen daher an, den Nachweis datenschutzrelevanter Unterlagen und Prozess zu belegen.
Der InterSearch Personalberatung bestätigt der BDU den Nachweis der relevanten Dokumentation und Muster. Damit trägt das Unternehmen zum Schutz und der Sicherheit insbesondere von Bewerberdaten bei.